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Rechtliches: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB nautic-service.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
segelsport dienstleistungen
Ole Hoffmann
Glücksburger Straße 81
24943 Flensburg
Vertreten durch:
Ole Hoffmann
Kontakt:
Telefon: +49 177 5476031
E-Mail: info[ätt]nautic-service.de
I. Vertragsabschluss
1. Angebote der Firma segelsport dienstleistungen sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass sie schriftlich ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet sind. Angebote, die auf einer zerstörungsfreien Sichtprüfung basieren, sind in keinem Fall verbindlich.
2. An letztgenannte „verbindliche“ Angebote hält sich die Firma segelsport dienstleistungen 4 Wochen lang gebunden.
3. Der Vertrag bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für alle weiteren aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Vereinbarungen und die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
4. Wird er nicht in einer einheitlichen, sowohl von dem Kunden als auch von der Firma segelsport dienstleistungen unterzeichneten Urkunde abgeschlossen, so kommt er erst durch die schriftliche Auftragserteilung des Kunden und die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma segelsport dienstleistungen zustande.
5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie protokolliert und von der Firma segelsport dienstleistungen und dem Kunden unterschrieben worden sind. Das gleiche gilt für Vereinbarungen über die Beschaffenheit der zu erbringenden Leistung.
6. Steht der zu bearbeitende Gegenstand nicht oder nicht im alleinigen Eigentum des Kunden, und/oder ist das Boot im Schiffsregister eingetragen, so hat er die Firma segelsport dienstleistungen hierauf bei Vertragsschluss unaufgefordert schriftlich hinzuweisen. Ebenso hat er die Firma segelsport dienstleistungen über nach Vertragsschluss eintretende Veränderungen der Eigentumsverhältnisse an dem Vertragsgegenstand bzw. über die Neueintragung oder Löschung des Bootes im Schiffsregister unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarten Preise gelten für Lieferung ab Betriebssitz der Firma segelsport dienstleistungen; Flensburg. Der vereinbarte Preis ist ohne Abzug zu zahlen.
Teilbeträge sind jeweils nach Vereinbarung fällig. Üblich sind Abschlagszahlungen für verauslagtes Material, größere Bestellungen oder auch die „Drittelregelung“, die die Zahlung von 1/3 Teilbetrag bei Auftragserteilung, 1/3 der Angebotssumme nach Zwischenabnahme und 1/3 bei Fertigstellung und Abnahme vorsieht. Die Auslieferung kann nicht vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises gefordert werden, es sei denn es wurden dahingehende schriftliche Vereinbarungen getroffen.
2. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sein denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wird.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die der Firma segelsport dienstleistungen im Zeitpunkt der Lieferung gegen den Kunden aus diesem Vertrag oder anderen Leistungen und/oder Lieferungen zustehen, und die vertragsgegenständliche Yacht betreffen, gewährt der Kunde der Firma segelsport dienstleistungen die nachfolgend aufgeführten Sicherheiten. Soweit der Sicherungswert der an verschiedenen Gegenständen insgesamt besteht, den Wert der Forderungen der Firma segelsport dienstleistungen um mehr als 10 % übersteigt, wird die Firma segelsport dienstleistungen auf Verlangen des Kunden nach ihrer Wahl einen oder mehrere Gegenstände von der Sicherheit freigeben.
a. Soweit Zubehör von der Firma segelsport dienstleistungen geliefert oder von ihr in das Boot eingebaut wird, verbleibt dies im Eigentum der Firma segelsport dienstleistungen (in die weitere Vorbehaltsware). Gleiches gilt, soweit Teile von der Firma segelsport dienstleistungen geliefert oder von ihr in das Boot eingebaut werden und diese nach dem Einbau nur als unwesentliche Bestandteile des Bootes anzusehen sind.
b. Erlischt das Eigentum der Firma segelsport dienstleistungen an den Teilen nach § 947 II BGB, so einigen sich Firma segelsport dienstleistungen und Kunde bereits jetzt dahingehend, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache insoweit auf die Firma segelsport dienstleistungen übergeht (§ 929 II BGB), als dies dem Wert der eingebauten Teile zuzüglich Arbeitslohn (Rechnungswert) entspricht.
2. Der Kunde darf den Vertragsgegenstand vor Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes nicht ohne die Zustimmung der Firma segelsport dienstleistungen veräußern. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung des Bootes tritt der Kunde schon jetzt an die Firma segelsport dienstleistungen ab, soweit dies dem Wert der eingebauten Teile und der Höhe des Arbeitslohnes der von der Firma segelsport dienstleistungen erbrachten Leistungen entspricht. Die Firma segelsport dienstleistungen nimmt diese Abtretung an.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Firma segelsport dienstleistungen hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
4. Abweichend wird vereinbart, daß nicht der Eigentümer der Sache auch Eigentümer der ausgebauten Teile der Sache bleibt, sondern Altteile / ausgebaute Teile und Komponenten des Kunden in das Eigentum der Firma segelsport dienstleistungen übergehen. Diese Teile werden zeitnah sachgemäß entsorgt, wenn der Kunde nicht im Voraus die Aufbewahrung verlangt und diese zeitnah abholt.
IV. Liefertermin
1. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt ihr Lauf mit dem Abschluss des Vertrages.
2. Ändert oder erweitert sich der Arbeits- oder Lieferungsumfang gegenüber dem ursprünglichen Vertrag auf Wunsch des Kunden, so verliert die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist ihre Gültigkeit. Der Kunde kann jedoch verlangen, dass eine neue, dem Umfang der Änderung oder Erweiterung angepasste Lieferfrist festgelegt wird.
3. Der Kunde kann die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist nicht verlangen, wenn er ihm obliegende Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt oder – ist ein solcher nicht bezeichnet – nicht unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung der Firma segelsport dienstleistungen vornimmt und dies der Firma segelsport dienstleistungen ihrerseits an der Erbringung ihrer Leistung hindert. Gleiches gilt, wenn der Kunde sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet.
4. Verlängert sich die Lieferfrist aus Gründen, die die Firma segelsport dienstleistungen nicht zu vertreten hat, teilt sie dies dem Kunden unverzüglich mit. Nicht von der Firma segelsport dienstleistungen zu vertreten sind, sowohl im Betrieb der Firma segelsport dienstleistungen als auch im Betrieb ihrer Vorlieferanten entstehende Fälle von höherer Gewalt. Streiks und/oder Aussperrungen, die die Firma segelsport dienstleistungen ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden sie von der Einhaltung der Lieferfrist und – bis zum Wegfall der höheren Gewalt – von der Erfüllung des Vertrages.
5. Einem Fall höherer Gewalt wird gleichgestellt die für die Firma segelsport dienstleistungen und/oder einen ihrer Vorlieferanten entstehende Unmöglichkeit einer genügenden Versorgung mit Roh- und Hilfsstoffen, soweit diese aus der Sicht der Firma segelsport dienstleistungen unvorhersehbar war, hinsichtlich der Verpflichtungen der Firma segelsport dienstleistungen erheblich ist und von der Firma segelsport dienstleistungen nicht, auch nicht im Hinblick auf die Auswahl ihres Vorlieferanten verschuldet ist.
V. Transport
1. Der Gegenstand, an dem Werkleistungen vorzunehmen sind, ist von dem Kunden auf seine Kosten bei der Firma segelsport dienstleistungen oder einem durch die Firma segelsport dienstleistungen benannten Ort abzuliefern und nach Durchführung der Arbeiten dort wieder abzuholen. Ein auf Verlangen des Kunden durchgeführter An- oder Abtransport des Bearbeitungsgegenstandes – einschließlich einer etwaigen Verpackung und/oder Verladung – erfolgt auf Rechnung des Kunden. Transport-, Kran-, Lagerbock- und Stellplatzkosten trägt in jedem Fall der Kunde; diese sind nicht Bestandteil des Angebotes oder des Werkvertrages. Die Firma segelsport dienstleistungen braucht den Abtransport erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises sowie aller bereits entstandenen und noch entstehenden Transport-, Verpackungs- und Verladekosten zu genehmigen oder zu veranlassen.
2. Bei An- oder Abtransport trägt der Kunde die Transportgefahr. Im Falle der Mithilfe beim Transport haftet die Firma segelsport dienstleistungen jedoch nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und das ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, soweit nicht wesentliche Pflichten betroffen sind.
3. Die Haftung der Firma segelsport dienstleistungen für leichte Fahrlässigkeit der von ihr im Zusammenhang mit dem Transport vorzunehmenden Handlungen ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Pflichten betroffen sind.
4. Für den Transport wird keine Transportversicherung seitens der Firma segelsport dienstleistungen abgeschlossen. Die Firma segelsport dienstleistungen empfiehlt den Abschluss einer Transportversicherung.
VI. Gewährleistung
1. Die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung oder Minderung stehen dem Auftraggeber nicht zu, soweit der Mangel unerheblich ist.
2. Im Rahmen der Nacherfüllung kann die Werft in jedem Fall den Mangel selbst oder durch einen von ihr beauftragten Dritten beheben bzw. beheben lassen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Werft in ihrem Betrieb oder an einem von ihr nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Bedeutung des Mangels bestimmten dritten Ort.
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gilt Flensburg als Ort der Vertragserbringung und auch der Ort der Nacherfüllung.
3. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen, soweit sie Mängel an Teilen betreffen, an denen der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung der Firma segelsport dienstleistungen Eingriffe vorgenommen hat und hierdurch Mängel verursacht worden sind, es sei denn, der Kunde widerlegt die substantiierte Behauptung der Firma segelsport dienstleistungen, der Eingriff habe den Mangel herbeigeführt oder verstärkt. Sie erlöschen ferner, soweit der Kunde die mangelhaften Teile nicht in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Firma segelsport dienstleistungen bereithält. Sie erlöschen schließlich insoweit, als der Mangel ein Teil aus der Herstellung eines bestimmten Dritten betrifft und der Kunde seine Zustimmung verweigert, dieses Teil durch ein gleichwertiges aus der Herstellung eines anderen zu ersetzen.
4. Die Firma segelsport dienstleistungen übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aus nachstehenden Gründen entstanden sind: Fehlerhafte Montage, bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte, Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, hier auch Regattasport, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung – insbesondere übermäßige Beanspruchung -, Verwendung von der Betriebsanleitung nicht entsprechender Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, chemische, elektro-chemische und / oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf das Verschulden der Firma segelsport dienstleistungen zurückzuführen sind.
5. Für die durch den Kunden vor oder bei Vertragsabschluss oder während der Durchführung des Auftrages gelieferten und mitgebrachten Zubehör-/ Ersatzteile, Aggregate, Betriebsstoffe, Lacke und Chemieprodukte oder Ausrüstungsgegenstände mit (Einbau-)Anweisung durch den Kunden wird nach Abnahme des Fahrzeugs und im Fall eines nachträglich festgestellten technisch-qualitativen Sachmangels durch die vom Kunden gelieferten oder mitgebrachten Zubehör-/ Ersatzteile, Aggregate, Betriebsstoffe, Lacke und Chemieprodukte oder Ausrüstungsgegenstände in Verbindung mit der (restlichen) technischen Sachgesamtheit des Kundenfahrzeugs eine Haftung oder Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen. Eine sich daraus ergebende (anteilige) Vergütungsgefahr und das Erfolgsrisiko, auch im Fall einer freiwilligen Nachbesserung oder Nachschau im Rahmen der Kundenkulanz geht ausschließlich zulasten des Kunden.
6. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit die Firma segelsport dienstleistungen einer besonderen Anweisung des Kunden hinsichtlich der Konstruktion oder hinsichtlich des zu verwendenden Materials trotz angemeldeter Bedenken entsprochen hat und soweit die Firma segelsport dienstleistungen den Kunden bei der Erteilung der Anweisung auf den Gewährleistungsausschluss hingewiesen hat.
7. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 2 Jahren nach Ablieferung.
VII. Haftung für Schäden
1. Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma segelsport dienstleistungen als auch gegen deren Erfüllungsbzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma segelsport dienstleistungen oder deren gesetzlichen Vertretern oder den Erfüllungsgehilfen der Werft. Insbesondere erfasst sind Ansprüche des Kunden wegen Schäden, die beim Auf- und/oder Abslippen des Bootes oder bei dessen Transport auf dem Werftgelände entstehen, sowie hinsichtlich Schäden, die infolge Diebstahls, Einbruchs, Feuer, Sturm usw. entstehen.
2. Haftet die Firma segelsport dienstleistungen für leichte Fahrlässigkeit, so beschränkt sich der Ersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Versicherungswert, in Ermangelung eines solchen auf den Zeitwert. Ein Ersatzanspruch „Neu für Alt“ wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Die Haftung der Firma segelsport dienstleistungen für Folgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind, oder dass die Zusicherung bestimmter Eigenschaften den Kunden gerade gegen Mangelfolgeschäden schützen soll.
4. Haftungsansprüche gegen die Firma segelsport dienstleistungen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bleiben unberührt, wenn die Firma segelsport dienstleistungen oder ihr gesetzlicher Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen die Pflichtwidrigkeit zu vertreten hat.
5. Schadenersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) bleiben unberührt.
VIII. Versicherung
Während des Umbaus bzw. der Reparatur ist das Boot samt Zubehör seitens der Firma segelsport dienstleistungen nicht gegen Diebstahl, Feuer, etc. versichert. Dem Kunden wird daher der Abschluss einer Kaskoversicherung empfohlen.
IX. Eigen- und Fremdarbeiten
Der Kunde ist nur mit Zustimmung der Firma segelsport dienstleistungen berechtigt, anderweitige Arbeiten oder Fremdgewerke auszuführen, während die Firma segelsport dienstleistungen den erteilten Auftrag / die vereinbarte Leistung erbringt.
X. Schlussbestimmungen
Wenn der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Sitz der Firma segelsport dienstleistungen (24943 Flensburg, Deutschland) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
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